Aufnahme

Aufnahme

Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine Hospizbedürftigkeit, die durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden muss. Bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten unterstützen wir Sie gerne.




Die Voraussetzungen sind im Einzelnen




Der Patient leidet an einer Erkrankung,

  • die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat und
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist
  • die eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erfordert
  • für die eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht oder nicht durchführbar ist 
(Art und Umfang des sich aus der Erkrankung ergebenden Versorgungsbedarfs)
  • für die eine stationäre Versorgung in einem Altenpflegeheim 
unzureichend oder nicht gegeben ist.


Der einfachste Weg ist eine telefonische Anmeldung. Wir besprechen dann mit Ihnen die notwendigen Schritte.